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Familie Ostendorf
Oldenburger Straße 5
49681 Garrel-Nikolausdorf

Mobil: (01 75) 2 78 89 65
Telefon: 04474-941723
Fax: (0 44 74) 94 17 24

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DTV Kl Schild Ferienhaus 4 Sterne

Lieber Gast, die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Urlauber und uns als Reiseveranstalter.

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

1. Wird eine Unterkunft bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
a.) Verpflichtung des Gastgebers ist es, die Unterkunft entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
b.) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Unterkunft zu bezahlen.

3. Nimmt ein Gast die bestellte Unterkunft nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur die tatsächlichen Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden.

4. Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Gast vom Gastaufnahmevertrag zurück, dann kann der Gastgeber Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Es gelten dabei folgende Rücktrittspauschalen in Prozent vom Reisepreis (Mindestgebühr 10 €/Buchung), sofern vom Gastgeber nicht anders festgelegt:

Bei Zimmervermittlung in Hotels, Gasthöfen, Pensionen usw.:
bis 31 Tage vor Anreise: 12 %
bis 21 Tage vor Anreise: 20 %
bis 11 Tage vor Anreise: 40 %
bis 7 Tage vor Anreise: 60 %
bis/am Anreisetag und/oder bei Nichtantritt: 80 %

Davon abweichend gelten bei Reservierungen von Ferienhäusern/-wohnungen folgende Rücktrittspauschalen in Prozent vom Reisepreis (Mindestgebühr 10 €/Buchung), sofern vom Gastgeber nicht anders festgelegt:
bis 45 Tage vor Anreise: 12 %
bis 30 Tage vor Anreise: 25 %
bis 22 Tage vor Anreise: 50 %
bis 7 Tage vor Anreise: 65 %
bis/am Anreisetag und/oder bei Nichtantritt: 80 %
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

5. Kann der Gastgeber die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.

6. Der Gastgeber hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.

7. Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimmers die Leistungen aus den Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.